Pressemitteilung vom 30.01.2008

 


  Schriftzug der Landesfinanzverwaltung  

Modernes Risikomanagement im Finanzamt

 
 

- oder wie Steuerehrlichkeit belohnt wird


Nachdem bereits im Jahr 2004 in allen rheinland-pfälzischen Finanzämtern im Bereich der Arbeitnehmerstellen das sogenannten Black-Box-Verfahren eingeführt wurde, wagt das Finanzamt Bad Kreuznach als Pionier die Ausdehnung des erfolgreichen Risikomanagementsystems auf das gesamte Amt. Hiervon betroffen sind rund 20.000 Einkommensteuerfälle. Mehr als 50 Bedienstete werden mit dem neuen Verfahren arbeiten.

Das Black-Box-Verfahren ist ein computerunterstütztes Risikomanagementsystem, mit dessen Hilfe zwischen risikoreichen und risikoarmen Steuererklärungen unterschieden werden kann.

Im Klartext bedeutet dies: Eine einwandfreie Steuererklärung, die für den Bearbeiter im Finanzamt keine Fragen aufwirft, also plausibel ist und im Vergleich zu den Vorjahren keine erheblichen Unterschiede aufweist, wird verstärkt maschinell bearbeitet.

Das Computerprogramm führt dabei eine Reihe von Plausibilitätsprüfungen durch, so beispielsweise, ob die Angaben zur Höhe der Werbungskosten und die Höhe der erzielten Einkünfte in einem maßvollen Verhältnis zueinander stehen oder bei betrieblichen Einkünften das durchschnittliche Verhältnis des Gewinns zum Umsatz stimmt. Ist dies nicht der Fall, so schlägt der Computer Alarm und der Finanzbeamte überprüft den Fall noch einmal intensiver persönlich.

Mit Ausnahme von Stichproben können solche risikoarmen Steuerfälle weitgehend automatisch geprüft werden.

Ziele des Risikomanagements:

Die Bearbeitung der Steuererklärung wird für den Steuerehrlichen schneller und für den Finanzbeamten bleibt mehr Zeit, um schwierige oder risikoreichere Steuerfälle zu prüfen.

„Die Testphase verlief bei uns hier in Bad Kreuznach erfolgreich; es hat sich gezeigt , dass wir unser Personal sinnvoller für die schwierigen Fälle einsetzen können“, so Hans-Dieter Wirth, Leiter des Finanzamts.

„Aus diesem Grund wollen wir nun dieses computergestützte Risikomanagement auf das ganze Amt ausdehnen, um das Verfahren zusätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, den Renteneinkünften und den Einkünften aus Kapitalvermögen auch für andere Bereiche wie gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nutzen zu können“, erläutert Wirth das Vorgehen.

Eine einjährige Versuchsphase bestätigte die positive Wirkung, zeigte aber auch, dass sehr komplexe Steuerfälle derzeit noch nicht vollautomatisch geprüft werden können und daher auch weiterhin in vollem Umfang durch den jeweiligen Bearbeiter im Amt selbst bearbeitet werden müssen.

Hrsg.: Oberfinanzdirektion Koblenz, Verantw.: Wiebke Girolstein, 0261-4932-36726,

Die Info-Hotline Ihres Finanzamtes: 0180/3757 400 *
* 9ct pro Minute via dtms

 

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Stand: Freitag, 1. Februar 2008